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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Heilmittelverordnung

    Podologie: Ab 1. August 2002 verordnungsfähig!

    | Das Gesetz über den Beruf der Podologin/des Podologen, vom Bundestag am 4. Dezember 2001 verabschiedet und seit dem 1. Januar 2002 in Kraft, hat die Palette der verordnungsfähigen Heilmittel ohne großes Aufsehen erweitert. Dem Bundestag war es ein eigenes Gesetz wert, den Beruf der Podologin bzw. des Podologen zu etablieren. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2002 die Rahmenbedingungen für die Verordnung von podologischen Maßnahmen mit einer Erweiterung der Heilmittel-Richtlinien festgelegt. Diese Regelungen treten zum 1. August 2002 in Kraft. |