01.03.1996 · Fachbeitrag · Haus- oder fachärztliche Versorgung
Bis zum 31. März muß die Entscheidung gefallen sein!
| Das Gesundheitsstrukturgesetz hat mit dem Paragraphen 73 SGB V die Einteilung der ärztlichen Versorgung in eine haus- und eine fachärztliche Versorgung vorgenommen. Die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung und die damit verbundene Gewährung der hausärztlichen Grund Vergütung hängt von verschiedenen Kriterien ab, die im Vertrag über die hausärztliche Versorgung geregelt sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,45 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig