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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Gesundheitsreform

    Krankentransport-Richtlinien geändert

    | Durch eine Änderung des § 60 SGB V wurde mit der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004 die Übernahme der Kosten für Krankentransporte zur Durchführung ambulanter Behandlung nahezu ausnahmslos gestrichen. Nicht zuletzt die Empörung der Betroffenen hat offensichtlich dazu beigetragen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in Windeseile die Krankentransport-Richtlinien - rückwirkend zum 1. Januar - geändert und damit die zunächst sehr stringenten Gesetzesformulierungen abgemildert hat. |