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  • 01.01.2007 | Fallbeispiel

    Der Patient als Pflegefall: Diagnose, Therapie und Abrechnung

    Die Tendenz zur Überalterung ist in allen Industriestaaten – allen voran Deutschland – zu beobachten. Verbunden mit der wachsenden Zahl älterer Menschen ist auch die Zunahme von pflegebedürftigen Patienten. Bei deren Behandlung ist insbesondere der Hausarzt gefordert: Vor allem er hat sich um die Betreuung der Patienten zu kümmern – zum Beispiel in Form von Hausbesuchen oder Erörterungen mit Bezugspersonen, aber auch durch die Einschaltung des Pflegedienstes, die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln und vieles mehr.  

     

    ICD-10-GM*

    Diagnose  

    ICD-10 

    Pflegebedürftigkeit  

    Z74.9  

    Abhängigkeit von der Pflege  

    Z74.0  

    Probleme mit dem Gehen  

    R26.1  

    Probleme mit der Lebensführung  

    Z 72.9  

    * Zur Abrechnung ist die Zusatzkennung mit A = Ausschluss, G = Gesichert, V = Verdacht, Z = Zustand nach ... zwingend vorgeschrieben. Lokalisationsangabe ist fakultativ: R = rechts, L = links, B = beidseits.  

    Der Fall

    Ein alleinstehender, 76-jähriger multimorbider Patient (Hypertonie, Herzinsuffizienz, Polyarthrose mit TEP linke Hüfte, insulinpflichtiger Diabetes mellitus Typ2, Adipositas), kann die Praxis nicht mehr aufsuchen und bittet erstmals um einen Hausbesuch wegen Atemproblemen und massiven Gelenkschmerzen, die ihn an das Bett fesseln. Versorgt wird der Patient von seiner in der Nähe wohnenden Tochter, die für ihn einkauft. Mittagessen wird von einem speziellen Dienst (Essen auf Rädern) geliefert. Die Medikamenteneinnahme sowie die Insulininjektionen waren bisher zuverlässig.  

    Diagnose, Therapie und Abrechnung

    Beim Hausbesuch wird der Ganzkörperstatus erhoben. Dabei zeigen sich massive Beinödeme, Dyspnoe und ein beginnender Dekubitus am Steißbein. Der Blutdruck ist mit 155/90mmHg grenzwertig. Der Blutzucker vor dem Mittagessen beträgt 178 mg Prozent. Der Patient gibt an, starke Schmerzen in den Kniegelenken, dem nicht operierten Hüftgelenk sowie in der Wirbelsäule zu haben. Die großen Gelenke sind passiv, endgradig schmerzhaft und beweglich. Der Patient berichtet über Probleme mit der Tabletteneinnahme und mit der Applikation des Insulins.  

    Die Situation wird mit dem Patienten ausführlich besprochen. Er erhält ein Diuretikum i. v. und ein NSAR wegen der Arthroseschmerzen wird verordnet. Auch wird die Medikamentenverordnung überarbeitet, besprochen und neu geschrieben. Der Dekubitus wird mit einem Salben-Druckverband versorgt. Außerdem wird mit dem Patienten der Einsatz der Sozialstation besprochen. Diese sollte die täglichen Insulininjektionen übernehmen, die Medikamente vorbereiten und den Dekubitus versorgen.  

     

    1. Konsultation

    EBM  

    Legende  

    GOÄ  

    Ziffern  

    Punkte  

     

    Ziffern  

    Punkte  

    03112  

    225  

    Ordinationskomplex  

    –*  

    –  

    01410  

    400  

    Hausbesuch  

    50 !  

    320  

    40220**  

    3,20 €  

    Wegepauschale im Nahbereich  

    2 km**  

    3,58 €  

    03311  

    300  

    Ganzkörperstatus  

    8  

    260  

    –***  

    –  

    Injektion i. v.  

    253  

    70  

    –***  

    –  

    Druckverband  

    204  

    95  

    –****  

    –  

    Versorgung sekundär heilender Wunde  

    2006  

    63  

    32057  

    0,25 €  

    Glucose  

    3514  

    70  

    32089  

    0,80 €  

    Zuschlag für eigenes Labor  

    –*****  

    –  

    32022  

    –  

    „Befreiungsziffer“ Diabetes  

    –*****  

    –  

    03120  

    150  

    Beratung, Abklärung  

    34 !  

    300  

    ! Die mit einem Ausrufezeichen gekennzeichneten Leistungen wurden im Faktor gesteigert.  
    * Die hier zu berechnende Beratung nach Nr. 1 ist in der GOÄ Bestandteil der Hausbesuchsleistung nach Nr. 50 und damit nicht daneben berechnungsfähig.  
    ** Wegegelder werden entsprechend der zwischen den Vertragspartnern regional vereinbarten Leistungspositionen abgerechnet und sind deshalb regional unterschiedlich. Sie finden sich unter anderem im Abschnitt „Kostenpauschalen“. Nach GOÄ sind zu den Hausbesuchen die Wegegelder nach dem Radius der Entfernung zwischen Praxis (oder ggf. der Arztwohnung) und Patientenwohnung anzugeben.  
    *** I.v.-Injektionen finden sich im Anhang I zum EBM und sind nicht gesondert berechnungsfähig, sondern sind mit dem Ordinationskomplex abgegolten.  
    **** Die hier entsprechende Nr. 02310 EBM ist erst nach drei Arzt-Patienten-Kontakten berechnungsfähig.  
    ***** Diese Leistungen sind nach GOÄ nicht gesondert berechnungsfähig. Für die im eigenen Labor erbrachten Leistungen gelten zum Teil gesonderte Leistungsziffern, die den erhöhten Aufwand berücksichtigen.