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  • 29.05.2008 | EBM 2008

    Laborreform: Direktabrechnung der Laborgemeinschaften ab Oktober 2008?

    Bei der Abrechnung von Laborleistungen soll es tiefgreifende Änderungen geben – so wird es bereits seit geraumer Zeit in diversen Publikationen angekündigt. Inzwischen gewinnt die Laborreform auch tatsächlich immer mehr an Kontur. Ein erster Schritt soll demnächst vollzogen werden – nämlich die Einführung der sogenannten Direktabrechnung der Laborgemeinschaften mit der KV zum 1. Oktober 2008. Für Hausärzte bedeutet dies vergütungsmäßig nichts Gutes, sofern sie – wie es meistens der Fall ist – die Laborbestimmungen in Laborgemeinschaften erbringen.  

    Die zum 1. Oktober geplanten Änderungen

    Nach dem derzeitigen Stand der Diskussion soll die Laborabrechnung demnächst wie folgt ablaufen:  

     

    • Die Laborgemeinschaften werden dazu aufgefordert, die tatsächlich entstehenden Kosten zur Erbringung der Leistungen des Allgemeinlabors zu kalkulieren und diese der KV mitzuteilen. Das Kalkulationsschema, mit dem die Laborgemeinschaften die tatsächlichen Kosten für die Erbringung der Laborparameter ermitteln, muss nachvollziehbar dargelegt werden.

     

    • Fordern niedergelassene Vertragsärzte Laborleistungen von ihrer Laborgemeinschaft an, rechnet die Laborgemeinschaft die angeforderten Laborbestimmungen direkt mit der KV ab und erhält als Vergütung für die Laborbestimmungen den Betrag, der zur Kostendeckung von der Laborgemeinschaft kalkuliert wurde.

     

    • Als Höchstbetrag für die Erstattung von Leistungen des Allgemeinlabors an die Laborgemeinschaften gilt der im EBM für die einzelnen Laborleistungen ausgewiesene Euro-Betrag.

     

    • Die Laborgemeinschaften ihrerseits überweisen dann den Ärzten die angeforderten Laborleistungen mit den Vergütungen, die die Laborgemeinschaften für diese von der KV erhalten haben.

    Die Konsequenzen für den Hausarzt