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  • 01.04.2008 | EBM 2008

    Keine Teilleistungsdokumentation zum 1. Juli 2008

    Der Bewertungsausschuss hatte am 10. September 2007 beschlossen, „verbindliche Vorgaben zur Abrechnungsdokumentation ärztlicher Teilleistungen im Rahmen der Abrechnung der Gebührenordnungspositionen des EBM zu definieren, die pragmatisch in den Praxisverwaltungssystemen auf der Basis der Teilleistungen der Gebührenordnungspositionen spätestens bis zum 1. Juli 2008 umzusetzen sind.“ Anlass für diesen Beschluss war die von den Vertretern der Krankenkassen bei den Verhandlungen zum EBM 2008 geäußerte Vermutung, dass die Ärzte wegen der Integration von bisherigen Einzelleistungen in die Versichertenpauschalen den Umfang der Leistungen, die jetzt Bestandteil von Pauschalen sind, reduzieren könnten. Die Krankenkassen hatten sogar gefordert, dass die Leistungen, die wegen der Einbeziehung in die Versichertenpauschalen nicht mehr gesondert berechnungsfähig sind, so zum Beispiel weitere Konsultationen, Beratungen, EKG (sogenannte Teilleistungen der Versichertenpauschalen), neben den Versichertenpauschalen zusätzlich abgerechnet werden sollten.  

    Vorschaltung einer Erprobungsphase

    Dem Vernehmen nach wird es zum 1. Juli 2008 keine Teilleistungsdokumentation geben. Die KBV konnte sich mit ihrer Auffassung, dass die flächendeckende Verpflichtung zur Umsetzung einer Teilleistungsdokumentation ohne vorherige modellhafte Erprobung und Bewährung im Rahmen einer Studie keinen Sinn macht, durchsetzen. Eine solche Studie auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe soll jetzt konzipiert werden.  

     

    Schon jetzt sorgfältig dokumentieren

    Ungeachtet dieser Verschiebung empfehlen wir dringend, penibel in den Behandlungsunterlagen zu dokumentieren, welche Leistungen an welchem Tag erbracht wurden – auch wenn diese nicht mit Leistungspositionen des EBM abgerechnet werden können.  

     

    Auch vor der flächendeckenden Einführung einer solchen Teilleistungsdokumentation wird es möglicherweise Prüfungen geben, welche Leistungen die Ärzte tatsächlich bei Abrechnung der Versichertenpauschalen erbracht haben. Für diese Prüfungen werden dann auch die Dokumentationen der Ärzte herangezogen. Lässt sich durch diese Prüfungen belegen, dass Ärzte deutlich weniger Leistungen erbringen als vor Einführung der Versichertenpauschalen, dürften die Krankenkassen umgehend und mit guten Erfolgsaussichten eine Minderung der Punktzahlen für die Versichertenpauschalen fordern.