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  • 01.06.2007 | EBM 2000plus

    Vergütungsreform ab 2008 – eine Bestandsaufnahme

    In Ausgabe 3/2007 von „Abrechnung aktuell“ hatten wir bereits in Grundzügen über die im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) vorgesehene Vergütungsreform vertragsärztlicher Leistungen berichtet. Danach muss bis zum 31. Oktober 2007 ein neuer EBM beschlossen werden, der bereits für die Abrechnung ab 1. Januar 2008 gilt. Zum 1. Januar 2009 wird es dann eine regionale Gebührenordnung in Euro geben. Die Vergütung der ärztlichen Leistungen erfolgt im Rahmen arztbezogener Regelleistungsvolumina.  

     

    Auf Bundesebene sind inzwischen die organisatorischen Vorbereitungen für diese Vergütungsreform termingerecht abgeschlossen. Nun geht es um deren Inhalte. Wir informieren nachfolgend über den derzeitigen Stand der Verhandlungen in den Gremien.  

    Der neue EBM ab 2008

    Für die Struktur der hausärztlichen Leistungen enthält das SGB V in § 87 Absatz 2b folgende Vorgaben:  

     

    Vorgaben des § 87 Abs. 2b SGB V

    Die im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen aufgeführten Leistungen der hausärztlichen Versorgung sind als Versichertenpauschalen abzubilden; für Leistungen, die besonders gefördert werden sollen, können Einzelleistungen oder Leistungskomplexe vorgesehen werden. Mit den Pauschalen nach Satz 1 werden die gesamten im Abrechnungszeitraum üblicherweise im Rahmen der hausärztlichen Versorgung eines Versicherten erbrachten Leistungen einschließlich der anfallenden Betreuungs-, Koordinations- und Dokumentationsleistungen vergütet. Die Pauschalen nach Satz 1 können nach Morbiditätskriterien wie Alter und Geschlecht differenziert werden, um mit dem Gesundheitszustand verbundene Unterschiede im Behandlungsaufwand der Versicherten zu berücksichtigen. Zudem können Qualitätszuschläge vorgesehen werden, mit denen die in besonderen Behandlungsfällen erforderliche Qualität vergütet wird.  

     

    Umsetzung der Vorgaben nach § 87 Abs. 2b SGB V