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  • 01.12.2006 | EBM 2000plus

    Plausibilitätsprüfungen nach Zeitprofilen: Hausärzte kaum betroffen

    Zeitgleich mit dem neuen EBM wurden zum zweiten Quartal 2005 Plausibilitätsprüfungen auf der Basis von Zeitprofilen eingeführt. Für die Erbringung und Abrechnung ärztlicher Leistungen des neuen EBM wurden Prüfzeiten definiert. Eine detaillierte Prüfung der Abrechnung erfolgt, wenn die Addition der abgerechneten ärztlichen Leistungen an mehr als drei Tagen im Quartal einen Zeitbedarf von mehr als 12 Stunden bzw. von mehr als 780 Stunden im Quartal insgesamt ergibt. Die Auswertung von Zeitprofilen aus 15 KVen für die Quartale II/2005 bis I/2006 hat ergeben, dass Hausärzte unterdurchschnittlich häufig die Zeitobergrenzen überschreiten.  

    Ergebnisse der ersten Auswertungen

    Im Durchschnitt über alle Arztgruppen sind in den ausgewerteten Quartalen etwa 2,7 Prozent der Ärzte bei den Tagesprofilen auffällig, bei den Quartalsprofilen sind es etwa 4 Prozent, sowohl bei Tages- als auch bei Quartalsprofilen etwa 1,5 Prozent. Hausärzte liegen durchschnittlich deutlich unter diesen Werten: Etwa 1,7 Prozent waren bei den Tagesprofilen auffällig, etwa 3 Prozent bei den Quartalsprofilen und etwa 1,2 Prozent bei Tages- und Quartalsprofilen.  

     

    Bei allen Arztgruppen ist eine gemeinsame Auffälligkeit festzustellen: Sowohl bei den Tages- als auch bei den Quartalsprofilen ist eine steigende Tendenz bei der Überschreitung der Zeitvorgaben festzustellen: Der Prozentsatz der Überschreiter stieg auch bei den Hausärzten, und zwar bei den Tagesprofilen von Quartal II/2005 bis I/2006 von 1,3 auf 1,8 Prozent, bei den Quartalsprofilen von 3,2 auf 5,9 Prozent. Der kontinuierliche Anstieg des Zeitbedarfs für die abgerechneten Leistungen ist nicht ohne weiteres erklärbar. Denkbar wäre, dass sich die Ärzte mit den Modalitäten des neuen EBM erst im Laufe der ersten Anwendungsquartale vertraut gemacht haben und somit die erbrachten Leistungen erst nach und nach vollständig abgerechnet haben. Bei den Hausärzten dürften bei der geringen Zahl der Überschreiter ohnehin überwiegend große Landarztpraxen betroffen sein, die auch aufgrund der intensiveren Betreuungstätigkeit eher Probleme mit den Zeitobergrenzen haben als die im Durchschnitt kleineren Stadtpraxen.  

     

    Praxistipp: Falls durch eine penible Dokumentation belegt werden kann, dass die abgerechneten Leistungen mit Unterschreitung der Prüfzeiten erbracht werden konnten, bestehen auch für überschreitende Ärzte gute Aussichten, dass keine Kürzungen aufgrund der Plausibilitätsprüfungen nach Zeitvorgaben vorgenommen werden.