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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · EBM 2000plus

    Neue Zeitvorgaben für Plausibilitätsprüfungen zu erwarten

    | Nahezu alle KVen prüfen die eingereichten Honoraranforderungen der Ärzte auch daraufhin, ob die in einem definierten Zeitraum abgerechneten Leistungen bei Zugrundelegung bestimmter Zeiten für die einzelnen Leistungserbringungen plausibel sind oder nicht. Der Gesetzgeber schreibt diese Art der Plausibilitätsprüfung in § 106 a Abs. 2 SGB V ausdrücklich vor. Ergänzend dazu ist der Bewertungsausschuss gemäß dem neu gefassten § 87 Abs. 2 SGB V dazu verpflichtet, im EBM - soweit möglich - die Leistungen mit Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes zu versehen. |