01.08.2005 | EBM 2000plus
Fotodokumentation bei der Behandlung von Ulcera cruris
Frage: „Wir sind eine auf die Behandlung von Ulcera cruris und die Kompressionstherapie spezialisierte Hausarztpraxis. Obligater Leistungsinhalt der entsprechenden Nrn. 02312 und 02313 ist eine Fotodokumentation zu Beginn der Behandlung, danach alle vier Wochen. In diesem Zusammenhang haben wir drei Fragen:
Antwort: Ihre Fragen zur Fotodokumentation sind folgendermaßen zu beantworten:
Beachten Sie bitte, dass für die Fotodokumentation die allgemeinen Aufbewahrungsfristen nach der Berufsordnung gelten, das heißt Sie müssen diese Fotos zehn Jahre aufbewahren. Zu empfehlen ist eine digitale Fotodokumentation mit digitaler Speicherung in der Patientenakte.
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