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  • · EBM & GOÄ

    Von EBM-Nr. 02310 bis zur Nr. 2006 GOÄ – Abrechnung rund um den Dekubitus

    Bild: antuanetto - stock.adobe.com

    von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

    Dekubitusbehandlungen dürften hierzulande mehr oder weniger in jeder Hausarztpraxis vorkommen. Was ist dabei zu beachten und wie werden Leistungen rund um die Druckgeschwüre korrekt bei Kassen- sowie Privatpatienten abgerechnet?

    Dekubitus –Abrechnung nach EBM

    Die zentrale Position im EBM ist die Nr. 02310. Sie ist nicht nur beim Dekubitus, sondern auch bei allen anderen sekundär heilenden Wunden abrechenbar.

     

    Voraussetzungen

    Um die mit 212 Punkten bewertete EBM-Nr. 02310 abrechnen zu können, werden drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) gefordert. Dabei reicht es aus, wenn lediglich einer dieser drei APK wegen der sekundär heilenden Wunde erfolgt. Wichtig ist allerdings, dass es persönliche Kontakte sein müssen. Auch wenn die Leistung im offiziellen Notdienst nicht ausgeschlossen ist, dürften allein diese drei Kontakte ein Hemmnis darstellen.