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  • 01.10.2006 | EBM 2000plus

    Abrechnung Labor: Ende der Laborgemeinschaften besiegelt?

    Die Vertreterversammlung der KBV hat sich am 28. Juli 2006 mit der Zukunft der Abrechnung von Laborleistungen befasst und einstimmig einen Beschluss gefasst, dessen Inhalt nach Bekanntwerden für erhebliche Unruhe bei den niedergelassenen Vertragsärzten gesorgt hat. Der Grund dafür sind Berichte in der Standespresse, das Ende der Laborgemeinschaften sei besiegelt.  

    Das Konzept der KBV

    Der Beschluss der Vertreterversammlung der KBV beinhaltet unter anderem, dass Ärzte – auch Hausärzte – nur noch das in der Praxis erforderliche Präsenzlabor erbringen und abrechnen können. Der Bezug von Laborparametern aus Laborgemeinschaften soll nicht mehr möglich sein. Werden Laborbestimmungen erforderlich, die nicht durch das Präsenzlabor abgedeckt sind, sind diese von Laborärzten zu beziehen. Als Leistungen für das Präsenzlabor sind Laborparameter vorgesehen, die bei der Behandlung von Patienten unmittelbar zur Verfügung stehen müssen, so zum Beispiel Glukosebestimmungen, Treponin-T-Tests, Schwangerschaftstests usw.  

     

    Leistungen des Speziallabors müssen – wie bisher auch – von Laborärzten bezogen werden. Für diejenigen Ärzte (nicht Laborärzte), die eine Genehmigung zur Erbringung von Speziallaborleistungen haben – so zum Beispiel Urologen, Gynäkologen usw.–, soll es für Laboruntersuchungen bei eigenen Patienten neue, restriktive Regelungen geben.  

     

    Begründet werden die Pläne zur Reform der Laborabrechnung mit einer seit Jahren festzustellenden konstanten Mengenausweitung – und zwar sowohl bei den Laborbestimmungen in den Laborgemeinschaften als auch bei Leistungen des Speziallabors.  

    Verwendung der Einsparungen