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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht

    HVM muss Praxen mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen Raum für Wachstum geben

    | Honorarverteilungsmaßstäbe müssen Praxen mit unterdurchschnittlicher Fallzahl die Möglichkeit lassen, ihr Honorar durch Fallzahlzuwächse bis zur durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe zu steigern. Dies muss in einem absehbaren Zeitraum - das heißt binnen fünf Jahren - möglich sein. So lautet die Essenz aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. März 2004 (Az: B 6 KA 3/03 R). Mit dieser Entscheidung kippte das BSG die Fallzahlzuwachsbegrenzung der KV Hamburg für Praxen mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen. |