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  • 01.04.2004 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht

    HVM muss Praxen mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen Raum für Wachstum geben

    Honorarverteilungsmaßstäbe müssen Praxen mit unterdurchschnittlicher Fallzahl die Möglichkeit lassen, ihr Honorar durch Fallzahlzuwächse bis zur durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe zu steigern. Dies muss in einem absehbaren Zeitraum - das heißt binnen fünf Jahren - möglich sein. So lautet die Essenz aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. März 2004 (Az: B 6 KA 3/03 R). Mit dieser Entscheidung kippte das BSG die Fallzahlzuwachsbegrenzung der KV Hamburg für Praxen mit unterdurchschnittlichen Fallzahlen.