01.12.2003 · Fachbeitrag · BG- Abrechnung
Diese Leistungen können neben einem Besuch abgerechnet werden
Die Leistungslegende für den Besuch eines Arbeitsunfallverletzten nach Nr. 50 UV- GOÄ schließt eine Beratung und Untersuchung ein. Auf Grund der Anmerkung sind neben den Leistungen nach den Nrn. 50 bis 50e die Leistungen nach den Nrn. 1 bis 5, 11 bis 15, 48 und/oder 52 UV- GOÄ nicht berechnungsfähig. Somit ist die symptomzentrierte Untersuchung mit der Besuchsleistung abgegolten. Es gibt aber durchaus noch Möglichkeiten, neben der Nr. 50 GOÄ weitere Leistungen anzusetzen.
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