01.05.1999 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung
Die Abrechnung der „eingehenden, das gewöhnliche Maß übersteigenden Untersuchung“ (Nr. 65 UV-GOÄ)
Wie wir aus Anfragen wissen, gibt es in der Praxis zur Frage der Berechnung der eingehenden, das gewöhnliche Maß übersteigenden Untersuchung (Nr. 65 UV-GOÄ) immer wieder Meinungsverschiedenheiten mit den Berufsgenossenschaften. Zur Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes haben wir daher im folgenden Beitrag die wichtigsten Regelungen und Bestimmungen zusammengestellt.
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