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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · BG-Abrechnung

    Denken Sie auch an die Kosten für den Verband!

    | Nach den Allgemeinen Bestimmungen zu Kapitel CI des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses mit den Unfallversicherungsträgern sind Wundverbände nach Nr. 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung durchgeführt werden, Bestandteil dieser Leistung. Dies gilt nach einem Votum des Gebührenausschusses der Bundesärztekammer auch für die Berechnung der Nr. 200 neben den Nrn. 2000 bis 2005. |