01.04.1999 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Bundessozialgericht: Abstaffelungsregelung der KV im Honorarverteilungsmaßstab war rechtmäßig
| Ein Internist und eine Allgemeinärztin, die eine Gemeinschaftspraxis betreiben, wandten sich gegen die Honorarbescheide für die Quartale 4/92 und 1/93 im Primärkassenbereich. Konkret waren sie der Meinung, daß die den Bescheiden zugrundeliegende Honorarverteilungsregelung über die Abstaffelung der Vergütung für höhere Fallwerte rechtswidrig sei. Die Regelung sah vor, daß sie bei einer Überschreitung der durchschnittlichen Vergütung 90 Prozent bzw. bei einer noch höheren Überschreitung lediglich 80 Prozent der vollen Vergütung bekommen sollten. Die beiden Ärzte verwiesen auf die Besonderheiten ihrer vorwiegend internistischen Praxis, insbesondere auf den hohen Anteil der ihnen überwiesenen Patienten sowie auf ihre speziellen Leistungen im gastroenterologischen und kardiologischen Bereich. |
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