01.03.1996 · Fachbeitrag · Abrechnung von Befundberichten und Gutachten
Honorarvereinbarung zwischen dem VDR und der BÄK: Kein Abschluß in Sicht
| In den letzten Jahren hatten wir immer um den Jahreswechsel herum über die jeweils neue Honorarvereinbarung für im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung erstellte Befundberichte und Gutachten berichtet. In diesem Jahr konnten sich allerdings die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Rentenversicherungsunternehmen (VDR) noch nicht auf eine neue Honorarvereinbarung verständigen. Bis zum Redaktionsschluß war keine Einigung in Sicht, was vor allem daran liegt, daß der VDR auf einer "Nullrunde" besteht. Dies aber lehnt die BÄK ab. |
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