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  • 01.12.1999 · Fachbeitrag · Abrechnung

    Honorar für Notfalleistungen: Geben Sie dem Soldaten Ihren Anspruch schwarz auf weiß mit!

    | Der Fall ist sicherlich nicht selten: Ein Bundeswehrsoldat sucht Sie am Wochenende oder an einem Feiertag wegen schwerer Erkrankung oder einem Unfall zur Notfallbehandlung auf. Wegen der Entfernung zum Standort kann ein Truppenarzt nicht in Anspruch genommen werden. Den Sanitätsvordruck „Überweisungsschein für ambulante ärztliche Untersuchung/Behandlung” führt der Soldat nicht mit sich. Die erbrachten Leistungen können somit nicht vertragsgemäß über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet werden. |