01.08.1997 · Fachbeitrag · 2. GKV-Neuordnungsgesetz
Kostenerstattung jetzt für alle gesetzlich Versicherten möglich - die Konsequenzen für den Arzt
| Zum 1. Juli 1997 wurde für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen die Mög-lichkeit geschaffen, ärztliche Behandlung statt als Sach- oder Dienstleistung gegen Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Grundlage ist Paragraph 13 Absatz 2 SGB V. Diese Möglichkeit bestand bisher nur für freiwillig Versicherte (und ihre Familienangehörigen). Der Gesetzgeber erhofft sich von dieser Wahlmöglichkeit mehr Eigenverantwortung, das heißt in diesem Zusammenhang mehr Kostenbewußtsein der Patienten. Das Gesetz sieht vor, daß die Krankenkassen in ihren Satzungen Verfahrensregeln zur Kostenerstattung aufstellen. Genehmigte Satzungen, die die Kostenerstattung im Detail regeln, liegen bisher jedoch noch nicht vor; Musterentwürfe unterscheiden sich zum Teil erheblich. |
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