Gerichte lehnen häufig Prozesskostenhilfe (PKH) ab, weil zwingende
Anlagen fehlen. Zwar kann man diese grundsätzlich auch nachreichen. Aber lässt der Beschleunigungsgrundsatz dies auch vor Arbeitsgerichten zu?
Der Bundesrat hat einem Gesetz aus dem Bundestag zugestimmt, das für eine stärkere Förderung des inklusiven Arbeitsmarkts sorgen soll. In der Plenarsitzung am 12.5.23 fassten die Länder zugleich eine begleitende ...
Der Bundesrat hat heute dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens gegen das Übermaßverbot verstoßen kann.
Ob die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Straßenverkehrsrichtlinie zu fairerem Wettbewerb und besseren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten führt, ist unter Sachverständigen umstritten.
Vergütungsvereinbarungen: jetzt prüfen und optimieren
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt: Viele Vergütungsvereinbarungen sind im Streitfall angreifbar. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, woran sie typischerweise scheitern und wie Sie diese rechtssicher gestalten. Mit direkt nutzbaren Formulierungen für Ihre Kanzlei.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.