Der Bundesrat hat heute dem Hinweisgeberschutzgesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte tags zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Rückforderung von Grundsicherungsleistungen wegen sozialwidrigen Verhaltens gegen das Übermaßverbot verstoßen kann.
Ob die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der EU-Straßenverkehrsrichtlinie zu fairerem Wettbewerb und besseren Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten führt, ist unter Sachverständigen umstritten.
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat haben sich auf Änderungen am Hinweisgeberschutzgesetz geeinigt. Der Kompromiss enthält insbesondere Änderungen zu den Meldewegen für anonyme Hinweise, zu Bußgeldern und zum Anwendungsbereich des Gesetzes.
Stellt das Gericht fest, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, ist jedoch dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten, so hat das Gericht auf Antrag des ...
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Mit einem Prozessvergleich soll üblicherweise der Streit der Parteien komplett und vollumfänglich beendet werden. Da ist es umso wichtiger, auch bei den Details gut aufzupassen. Das zeigt erneut eine Entscheidung des LAG Hamm.