03.07.2023 · Fachbeitrag ·
Außerordentliche Kündigung
Der ArbN verletzt seine vertraglichen Pflichten gemäß § 7 Abs. 3 AGG, wenn er auf einer Weihnachtsfeier eine Kollegin mit sexuellen Äußerungen belästigt. Das kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dem ArbG kann es dann unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
03.07.2023 · Fachbeitrag ·
Mitbestimmungsrecht
Unabhängig von der individualrechtlichen Zulässigkeit einer Kürzung der Vergütung eines Betriebsratsvorsitzenden übt dieser keine Tätigkeit aus, die als Ein- oder Umgruppierung mitbestimmungspflichtig ist.
03.07.2023 · Fachbeitrag ·
Sommer-Spezial 2023
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 2.7.23 in Kraft. Für
viele Unternehmen zeitlich ungünstig, da Deutschland sich in oder vor den Sommerferien befindet. Die großen Unternehmen haben bereits vorgesorgt, ...
03.07.2023 · Fachbeitrag ·
Rechtsweg
Für die Entscheidung über die Zahlung einer Entschädigung nach § 56 IfSG gegen den ArbG sind die Verwaltungsgerichte gemäß § 68 Abs. 1 IfSG zuständig. Behält der ArbG von der Vergütung des ArbN für den laufenden Monat einen Teil ein mit der Begründung, im Vormonat habe diesem kein Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG zugestanden, sind die Gerichte für Arbeitssachen zuständig, soweit nicht mit Rechtskraftwirkung über diesen Entschädigungsanspruch als Vorfrage für einen Bereicherungsanspruch ...
03.07.2023 · Fachbeitrag ·
Zuschläge/Arbeitsentgelt
Soweit keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, ist dem Nacht-ArbN für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden ein angemessener Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu ...
30.06.2023 · Nachricht · Statistik
„Die schwierigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spüren wir nun auch auf dem Arbeitsmarkt: Die Arbeitslosigkeit steigt und das Beschäftigungswachstum verliert an Schwung.“, sagte die Vorstandsvorsitzende der ...
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29.06.2023 · Nachricht · Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Homeoffice, Dienstreise, Workation – Dank Digitalisierung und Erfahrungen aus der Corona-Pandemie liegt mobile Bildschirmarbeit im Trend. Was fehlt, sind gesicherte Erkenntnisse darüber, welchen Einfluss diese Form des Arbeitens auf die körperliche Gesundheit hat. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) zeigt, dass – abhängig von den Rahmenbedingungen der mobilen Arbeit – Beschwerden schon nach sehr kurzer Zeit auftreten können. Um das zu vermeiden, müssen ...
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