Der richtige Zeitplan beim Betriebsübergang ist für Erwerber und Veräußerer wichtig. Gilt es doch, hier möglichst keine bis wenige Fehler zu machen. Ging es im ersten Teil um die einzelnen Phasen der Anbahnung des ...
In der aktuellen Konfliktsituation zwischen Israel, der Hamas und den
betroffenen Palästinensern sowie Israelis eskalieren Äußerungen auf den sozialen Medien, die oft einseitig für eine Konfliktpartei Stellung ...
Es bleibt dabei: Der ArbN verletzt seine vertraglichen Pflichten gemäß § 7 Abs. 3 AGG, wenn er auf einer Weihnachtsfeier eine Kollegin mit sexuellen Äußerungen belästigt. Das kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dem ArbG kann es dann unzumutbar sein, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.
„DiB Daten im Betrieb“ bietet ab sofort aktuelle Informationen zu den Themen Beschäftigtendatenschutz, Geschäftsgeheimnisse und ganz aktuell „Hinweisgeberschutzgesetz“. Und das Beste: Im Abo ist auch gleich ...
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungs- und zum Prozessrecht.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
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Ein erfolgloser schwerbehinderter Bewerber genügt in einem Entschädigungsprozess seiner Darlegungslast für die Kausalität der Schwerbehinderung für die Benachteiligung regelmäßig dadurch, dass er eine Verletzung des ArbG gegen Bestimmungen rügt, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten. Er muss für die von ihm nur vermutete Tatsache eines Verstoßes des ArbG regelmäßig keine konkreten Anhaltspunkte darlegen.