Der Wettbewerbsdruck auf die Anwaltschaft hat sich durch die ständig steigenden Zulassungszahlen, aber auch durch das Rechtsdienstleistungsgesetz weiter verschärft. Wer jetzt nicht reagiert, wird erhebliche Honorareinbußen hinnehmen müssen. Nach einer BRAK-Umfrage wollen daher fast zwei Drittel aller Kanzleien den Umfang ihrer Öffentlichkeitsarbeit in den nächsten 12 Monaten steigern. Wir helfen Ihnen dabei!
Befindet sich in der Frischetheke eines Discounters bei Kontrollen verdorbenes Obst und Gemüse, rechtfertigt dies nicht immer die Kündigung des stellvertretenden Filialleiters.
Leere Geschäfte, ruhige Telefone und eine Abwesenheitsnotiz nach der anderen: Während der Sommerferien geht es in vielen Unternehmen deutlich ruhiger zu als im Rest des Jahres. Wer in dieser Zeit weniger arbeiten kann ...
Urlaubsrechtlich besteht für die Zeit der völligen Freistellung im Sabbatical kein gesetzlicher oder tarifvertraglicher Anspruch auf Erholungsurlaub. Da der gesetzliche Urlaubsanspruch jahresbezogen zu ermitteln ist, ...
Der Arbeitgeber erfüllt den Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers nach § 109 GewO regelmäßig nicht dadurch, dass er Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis in einer an ein Schulzeugnis ...
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Anträge müssen künftig elektronisch gestellt werden? Wie lassen sich PfÜB digital korrekt beantworten? Das IWW-Webinar am 17.07.2026 bietet direkt nutzbare Antworten.
Teilungsversteigerung: So agieren Sie erfolgreich!
Wie geht man eine Teilungsversteigerung strategisch richtig an? Welcher Antrag soll wann wie gestellt werden? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die neue Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv – mit konkreten Handlungsempfehlungen, Fallbeispielen, Musterformulierungen u.v.m.
Wenn der Versicherer Ersatzansprüche kürzt, sind gute Argumente gefragt. Die Sonderausgabe von VA Verkehrsrecht aktuell liefert sie Ihnen! Sie erfahren u.a, was die Gerichte zu Zulassungs- und Abschleppkosten sagen und welche Erstattung Sie verlangen können.
Besteht nach der Entscheidung des Gerichts das Arbeitsverhältnis fort, muss sich der ArbN auf das Arbeitsentgelt, das ihm der ArbG für die Zeit nach der Entlassung schuldet, anrechnen lassen, was er hätte verdienen können, wenn er es nicht böswillig unterlassen hätte, eine ihm zumutbare Arbeit anzunehmen. Das ergibt sich aus § 11 Nr. 2 KSchG. In entsprechenden Fällen wird oft darüber gestritten, obb eine bestimmte Tätigkeit zumutbar ist oder nicht.