„Der deutsche Arbeitsmarkt zeigt sich alles in allem in einer guten Verfassung. Er entwickelt sich trotz des schwierigen konjunkturellen Umfelds robust.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
Im Bereich der Vertragsverhältnisse der Volontäre und Praktikanten, die oft befristet abgeschlossen werden, stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Lösung des ...
Die Bewertung eines bestimmten Verhaltens eines ArbN durch die Strafverfolgungsbehörden ist für die kündigungsrechtliche Beurteilung durch die Arbeitsgerichte nicht maßgeblich. Der ArbG, der die Kündigung auf einen ...
Hunderttausende Menschen sind in Deutschland derzeit vom Hochwasser betroffen. Die Flut beschädigt Häuser, Autos, Möbel und Gärten. In dieser Situation an den Job zu denken, dürfte den meisten schwerfallen. Und dennoch fragen sich viele: Bekomme ich frei, um die Schäden in den eigenen vier Wänden zu beseitigen? Erhalte ich meinen Lohn, wenn ich nicht in der Firma erscheinen kann oder meinem Arbeitgeber das Wasser bis zum Dach steht?
Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen sind nicht auf den Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit anzurechnen. Das hat das BAG klargestellt.
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Eigenbedarfs-Mandate sind komplex und oft hochumstritten. Das IWW-Webinar am 19.05.2026 bietet Ihnen das Rüstzeug, um hier effizient und sicher zu beraten. Sie erhalten einen aktuellen Rechtsprechungs-Überblick, direkt nutzbare Prozessstrategien sowie Tipps für die intelligente KI-Nutzung.
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Wie lassen sich Arbeitsverhältnisse ohne Eskalation beenden? Wann ist die Kündigung, wann der Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag die richtige Option? Die Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv bietet Ihnen das komplette Instrumentarium für eine rechtssichere und effiziente Beratung.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.