Ruft der Arbeitnehmer, ein hochqualifizierter Akademiker, während eines laufenden Arbeitsgerichtsprozesses um eine leistungsabhängige Vergütung unter Umgehung seines eigenen Anwalts den Anwalt des Arbeitgebers an und beschimpft diesen, dass er sich durch Verbreitung der Lügen und Verleumdungen des Arbeitgebers im Prozess lächerlich mache und seine Anwaltszulassung riskiere, so liegt darin ein Vorgang, der grundsätzlich als wichtiger Kündigungsgrund geeignet ist.
Zu dieser Frage ist nun ein Buch von Sebatian Geis erschienen: „Die Auswirkungen der Reform des AÜG im Jahr 2011 auf die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung“. Wir verlosen ein Exemplar der Ausgabe.
Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft nicht bei jeder ihm vorzuwerfenden Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften auf dem Bau. Da der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft Beiträge für die ...
Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Tiefststand gesunken. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), vorgelegt hat. Danach sank das Unfallrisiko auf 22,5 meldepflichtige Arbeitsunfälle je 1.000 Vollarbeiter.
Im Juli 2014 hat der Bundestag das Mindestlohngesetz (MiLoG) angenommen und auch der Bundesrat hat nachgezogen. Damit tritt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR brutto je Zeitstunde ab dem 1.1.15 in Kraft.
Der Begriff der „Vorbeschäftigung“ sorgt aktuell für Diskussionen in der Rechtsprechung. Die „Vorbeschäftigung“ im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG untersagt eine sachgrundlose Befristung des ...
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Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum AGG und zum Prozessrecht.