Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.01.2015 · Fachbeitrag · Lohnwucher

    Sittenwidrige Vergütung von 3,40 EUR im Schulbusgewerbe

    Die Vereinbarung eines Stundenlohns von weniger als zwei EUR ist regelmäßig sittenwidrig und damit rechtsunwirksam (§ 138 BGB), wenn die Vergütung mehr als 50 v.H. hinter der üblichen Vergütung zurückbleibt.