Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen.
Das Arbeitsverhältnis besteht auch dann fort, wenn der ArbN einen Auflösungsantrag angekündigt hat, über den das Arbeitsgericht noch nicht entschieden hat.
Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht ...
Eine sexuelle Belästigung im Sinne von § 3 Abs. 4 AGG stellt nach § 7 Abs. 3 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Sie ist „an sich“ als wichtiger Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Ob sie im Einzelfall zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, ist abhängig von den Umständen des Einzelfalls, unter anderem von ihrem Umfang und ihrer Intensität (BAG 20.11.14, 2 AZR 651/13, Abruf-Nr. 174710 ).
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„Der Arbeitsmarkt knüpft an die gute Entwicklung des letzten Jahres an. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Januar hat vor allem jahreszeitliche Gründe.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für ...
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