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  • · Fachbeitrag · Verhaltensbedingte Kündigung

    Vertrauliche SMS führen nicht zur Kündigung

    Werden diffamierende und ehrverletzende Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen nur in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen abgegeben, ist die außerordentliche und ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht gerechtfertigt. Denn vertrauliche Äußerungen unterfallen dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (LAG Rheinland-Pfalz 22.1.15, 3 Sa 571/14, Abruf-Nr. 176587).

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Der ArbN ist als Oberarzt beschäftigt. Im Rahmen einer Teambesprechung erklärte er sich bereit, die medizinisch-technische Operationsassistentin N. zu fragen, ob sie Rufbereitschaft leisten könnte, um dadurch die Ärzte teilweise zu entlasten. Er schrieb per SMS:

     

    • ArbN (16.10 Uhr): „Hi L., soll Dich mal aus REIN DIENSTLICHEN GRÜNDEN fragen, ob Du stundenweise Rufdienst machen könntest. Am besten wir telefonieren kurz heute Abend nach 20.00 Uhr. Danke m“