Das Arbeitsgericht Koblenz hatte über die Klagen von Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 zu entscheiden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht.
Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vereinbar. Die 6. Kammer des Gerichts hat ...
Eine Arbeitnehmerin, die seit 1983 als Sachbearbeiterin im Büro des Kreisverbandes einer politischen Partei beschäftigt war, wehrt sich vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gegen die Kündigung ihres ...
Nachdem wir im vorherigen Beitrag zum Sonderthema „Personenbedingte Kündigung“ über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen von lang anhaltenden Krankheiten berichtet haben, geht es in diesem Beitrag um Folgendes: Weist ein ArbN eine Reihe von Kurzerkrankungen auf, können diese „an sich“ geeignet sein, eine ordentliche Kündigung aus einem personenbedingten Grund sozial zu rechtfertigen (§ 1 Abs. 2 KSchG). Allerdings ist das Kündigungsrecht an eine Reihe weiterer Voraussetzungen gebunden, die die ...
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sogenannten „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht ...
„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin günstig: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im August saisonbereinigt gesunken, das Beschäftigungswachstum hält an.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der ...
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Zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit ist es arbeitslosen Empfängern der steuerfinanzierten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II („Hartz IV“) zumutbar, vorzeitig Altersrente in Anspruch zu nehmen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch dann, wenn die vorzeitige Altersrente nur mit dauerhaften Abschlägen gezahlt wird. Weigern sich die Leistungsempfänger, die Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, kann das Jobcenter die Leistungen nach dem SGB II ablehnen.