Für Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht werden (§ 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG) und es an einem Annahmegrund ...
Grundsätzlich trägt der ArbG die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der ArbN seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des ArbG muss der ArbN dann substanziiert ...
Der gesetzliche Minderheitsschutz der Minderheitsliste gebietet es, einzelne Abberufungs- und Wahlvorgänge einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen und auf dieser Grundlage die Wirksamkeit zu beurteilen.
Offen spricht das LAG Berlin-Brandenburg in zwei jüngeren Fällen davon, dass Mandanten nicht selten einer Kostenfestsetzung aus fadenscheinigen Gründen widersprechen. Wehrt sich ein Mandant mit Einwänden, die nicht ...
Eine separate Regelung zum Homeoffice ist durch Teilkündigung kündbar, wenn eine solche Kündbarkeit wirksam vereinbart worden ist. Die Regelungen der §§ 1 ff. KSchG sind auf eine solche Kündigung nicht anwendbar.
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Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zum AGG.