Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland der Mindestlohn. Ein Arbeitgeber muss seitdem seinen Arbeitnehmern für jede geleistete Stunde mindestens 8,50 EUR zahlen. Am meisten profitieren Beschäftigte im Gastgewerbe davon. Mehr als die Hälfte von ihnen (54 Prozent) würden heute weniger als 8,50 EUR je Stunde verdienen, wenn es den Mindestlohn nicht gäbe.
Das Hess. Landesarbeitsgericht (LAG) hat über die Wirksamkeit eines befristeten Arbeitsvertrags eines Mathematikers mit der Universität Gießen in einem Berufungsverfahren verhandelt. Das Arbeitsgericht Gießen hatte ...
43 Prozent der Bewerber schummeln in ihren Bewerbungsunterlagen. Zu diesem erschreckenden Ergebnis kommt der Umfrage-Report 2014/2015 der Jobbörse Jobware.
Ist ein ArbN bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig erkrankt und deshalb nicht imstande, seine geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, kann (unter weiteren Voraussetzungen) eine personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt sein (§ 1 Abs. 2 KSchG). Der Beitrag zeigt, was der Anwalt bei einem entsprechenden Fall berücksichtigen muss.
„Mit der einsetzenden Sommerpause hat die Zahl der arbeitslosen Menschen im Juli zugenommen. Insgesamt steht der Arbeitsmarkt aber gut da.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J.
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Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
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Trödeln erlaubt: am 30. Juli 2015 ist allgemeiner Zuspätkommtag in Deutschland. Ins Leben gerufen wurde dieser Tag von dem Blogger Bastian Melnyk. Wer diesen Freitag zu spät kommt, kann also ohne schlechtes Gewissen auf die Aktion verweisen. Die lustigsten Ausreden für notorische Zuspätkommer findet man hier: http://ots.de/YWuaR .