„Mit der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im September zurückgegangen. Saisonbereinigt gab es zwar einen geringfügigen Anstieg, insgesamt hat die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt aber angehalten.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
Im vorherigen Beitrag zum Sonderthema „Personenbedingte Kündigung“ haben wir darüber berichtet, was zu beachten ist, wenn dem Arbeitnehmer wegen häufiger Erkrankungen gekündigt werden soll. Nun geht es um das ...
Das LAG Nürnberg hat in einem Fall entschieden, der sicherlich in vielen Betrieben für Diskussionsstoff sorgt. Hat der ArbG bisher die Raucherpausen zeitlich nicht erfasst und deshalb keinen Lohnabzug vorgenommen, ...
Für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft gilt ab dem 1.10.15 bundesweit ein Mindestlohn von 8,94 EUR. Er steigt ab Januar 2016 auf 9,10 EUR. Das Kabinett hat am 23.9.15 die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gebilligt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.
Bisher wurde Minijobbern oftmals kein Urlaub vergütet. Die neuen Aufzeichnungspflichten durch das MiLoG machen diese Praxis zunichte.
AA beantwortet in diesem Zusammenhang, ob der Minijobber auf seinen Urlaubsanspruch ...
Ein Feuerwehrmann, der nach mehr als sechs Jahren freiwilligen Dienst von 54 Wochenstunden sein Einverständnis hierzu widerruft und Mehrarbeitsvergütung für die 48 Stunden übersteigende Arbeitszeit verlangt, ...
Nutzung von Legal Tech & KI: Was gilt berufsrechtlich?
Legal Tech und KI bieten immense Potenziale für die Anwaltschaft, doch sie bergen auch erhebliche berufsrechtliche Risiken. Der neue IWW-Online-Lehrgang schärft den Blick für diese Risiken und zeigt, wie Sie im digitalen Umfeld sicher agieren. Mit kostenlosem Probe-Termin am 08.10.2025!
Gratis-Sonderausgabe: neue Mitarbeiter finden und binden
Wie lassen sich in Zeiten des Fachkräftemangels qualifizierte Mitarbeiter finden? Und was können Sie tun, um bewährte Kräfte und wertvolles Know-how in der Kanzlei zu halten? Die neue Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei liefert fundierte Strategien und sofort nutzbare Praxistipps.
Die Kündigung von erkrankten Arbeitnehmern ist eine emotionale und streitintensive Rechtsmaterie. Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt, wie Sie auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite souverän beraten. Profitieren Sie von aktueller Rechtsprechung, praktischen Tipps u.v.m.
Nach § 174 S. 1 BGB ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, unwirksam, wenn er keine Vollmachtsurkunde vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grund unverzüglich zurückweist. Diese Bestimmung gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Beitrag zeigt einzelne Punkte auf, die dabei zu beachten sind.