Die Befristung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Fußballverein der ersten Bundesliga und einem Lizenzspieler ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist (§ 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG). Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG liegt ein sachlicher Grund vor, wenn die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt. Die Entscheidung darüber, ob der Spieler in Bundesligaspielen eingesetzt wird, unterliegt dem freien Ermessen des Trainers.
Der Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) warnt vor überzogenen Forderungen der Einschränkung der Sonn- und Feiertagsarbeit in der Call- und Contactcenter-Branche „In der heutigen Dienstleistungsgesellschaft ...
Es ist zulässig, Arbeiter und Angestellte unterschiedlich zu behandeln.
Erforderlich ist aber, dass der Statusunterschied gleichzeitig mit einem
Lebenssachverhalt verknüpft wird, der es sachlich rechtfertigt, die ...
Arbeitsrichter haben es oft mit kuriosen Fällen zu tun. Wie lange darf der Toilettengang ausfallen, müssen Raucherpausen genehmigt werden und sind Piloten verpflichtet, Hüte zu tragen?
Das Land-Rheinland Pfalz ist verpflichtet, einem Beamten, der an einer Laktoseintoleranz mit Krankheitswert leidet, Beihilfe zu seinen Aufwendungen für das laktasehaltige Präparat LaktoStop 3300 FCC zu gewähren.
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Ist ein Paketfahrer durch ein Qualitätshandbuch und einen Verhaltenskodex in die Abläufe eines Logistikunternehmens eingebunden, wird er sozialversicherungspflichtig beschäftigt, auch wenn der Zusteller einen eigenen PKW nutzt.