Hat der Arbeitgeber das Tragen einer besonders auffälligen Dienstkleidung im Betrieb angeordnet und legt der Arbeitnehmer diese Dienstkleidung im Betrieb an und ab, muss der Arbeitgeber die hierfür erforderliche Zeit einschließlich der Wegezeit grundsätzlich als Arbeitslohn bezahlen.
Die Betriebsratswahlen 2018 stehen vor der Tür. Auch diesmal werden wieder viele Neumitglieder in die neugewählten Betriebsräte einziehen. Eine gute Praxishilfe für diese Neumitglieder ist Broschüre „Neu im ...
Der EuGH hatte darüber zu entscheiden, ob die Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus zulässig ist. Er hat diese Frage bejaht.
„Die gute Entwicklung am Arbeitsmarkt setzt sich auch im Februar fort: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind gesunken, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist weiter auf Wachstumskurs und die Arbeitskräftenachfrage bleibt auf sehr hohem Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Prüft ein ArbN, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall.
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