27.02.2018 · Nachricht · Wegeunfall
Kein Arbeitsunfall, wenn der ArbN den „Glatteis-Test“ macht
Prüft ein ArbN, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall.
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