Knutschen auf der Weihnachtsfeier, anzügliche E-Mails, heiße Blicke im Fahrstuhl: oft wird nach dem anfänglichen Kollegen-Flirt mehr geteilt, als nur der gemeinsame Arbeitgeber. Intime Beziehungen am Arbeitsplatz sind brisant, aber nicht verboten - und offenbar kein Tabu-Thema. Dass es in deutschen Unternehmen auch neben der Arbeit zur Sache geht, zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherportals Sparwelt.de: Jeder Dritte Befragte (32 Prozent) gab an, schon einmal eine sexuelle Beziehung am ...
Der Bundesrat hat zahlreichen Änderungen im Sozial- und Datenschutzrecht zugestimmt, die der Deutsche Bundestag am 1. Juni mit einem so genannten Omnibusgesetz beschlossen hatte. Neben der Anhebung der ...
Befindet sich ein erkrankter Arbeitnehmer in einem gesundheitlichen Ausnahmezustand und kann deshalb nicht rechtzeitig eine Folgebescheinigung beim Arzt holen, kann dies ausnahmsweise zulässig sein. Das ist zum ...
Stellen sich in einem Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen kartellrechtliche Vorfragen i.S.v. § 87 Satz 2 GWB und kann der Rechtsstreit ohne Beantwortung dieser Fragen nicht entschieden werden, sind die ...
„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Juni aus saisonalen Gründen weiter zurückgegangen. Die Beschäftigung und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern haben erneut kräftig zugelegt.
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Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Rückzahlungsklausel und zur Nichtzulassungsbeschwerde.