Will der Arbeitgeber eine Verdachtskündigung aussprechen, muss er dem Arbeitnehmer eine angemessene Zeitspanne einräumen, innerhalb derer sich dieser zu den erhobenen Vorwürfen äußern kann.
Krank feiern am Brückentag? Viele Arbeitnehmer haben damit offenbar kein Problem. Hochburg der Blaumacher ist Nordrhein-Westfalen, wie eine repräsentative Studie der Schwenninger Krankenkasse zeigt. Hier gaben 27 Prozent aller Arbeitnehmer an, innerhalb der letzten zwölf Monate an mindestens einem Tag blau gemacht zu haben. Am pflichtbewusstesten waren Arbeitnehmer dagegen in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern: Hier schwänzten im selben Zeitraum nur acht Prozent die Arbeit.
Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß 2017 der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt wie im Vorjahr bei 3,90 EUR (2016: 3,90 EUR).
„Die Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt setzt sich auch im April fort. Die Entwicklung war allerdings etwas schwächer als in den extrem guten Wintermonaten.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für ...
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Die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller einen bis zum 31.12.15 auf 75 Prozent, ab dem 1.1. bis zum 31.12.016 auf 85 Prozent herabgesetzten und für das Jahr 2017 auf 8,50 EUR festgesetzten gesetzlichen Mindestlohn vorgesehen hat, ist verfassungsgemäß und verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Erfolgt die Zeitungszustellung dauerhaft in Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, haben Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller ...