Das Streikrecht umfasst die Befugnis einer streikführenden Gewerkschaft, die zur Arbeitsniederlegung aufgerufenen ArbN unmittelbar vor dem Betreten des Betriebs anzusprechen, um sie für die Teilnahme am Streik zu gewinnen. Eine solche Aktion kann – abhängig von den konkreten örtlichen Gegebenheiten – mangels anderer Mobilisierungsmöglichkeiten auch auf einem vom bestreikten ArbG vorgehaltenen Firmenparkplatz vor dem Betriebsgebäude zulässig sein.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Vertragsrecht, zum Prozessrecht und zum Rechtsweg.
Staatlich geförderte Jobs sollen Langzeitarbeitslosen ab Beginn des nächsten Jahres den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Bundesrat hat am 14.12.18 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der ...
Für die Zulässigkeit der Verwertung von Zufallsfunden bei der Durchsuchung des Dienst-PC eines Arbeitnehmers ist es nicht notwendig, dass der Anlass für die Durchsuchung datenschutzrechtlich zulässig war.
Die rechtsprechende Gewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland durch Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ausgeübt. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind gegenwärtig rund 24.000 ehrenamtliche Richterinnen und ...
Die Lebkuchenfamilien sind längst in die Einkaufsregale eingezogen und die Weihnachtsmärkte öffnen ihre Tore. Zeit für unsere jährliche Weihnachtsverlosung – und die ist diesmal richtig märchenhaft.
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„Auch in diesem Monat sind die Nachrichten vom Arbeitsmarkt günstig: Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gehen weiter zurück, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt erneut zu und die Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen bewegt sich auf einem sehr hohen Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.