Wird in der Klageschrift ein Prozessbevollmächtigter für die beklagte Partei benannt, muss nach § 172 Abs. 1 S. 1 ZPO zwingend an diesen zugestellt werden. Wird die Zustellung der Klageschrift gleichwohl an die Partei selbst bewirkt, begründet dies nach der BGH-Rechtsprechung keine Rechtshängigkeit. Das gilt nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Ein LKW-Fahrer, der ohne sein Wissen in seinem Fahrzeug versteckte, unversteuerte Zigaretten von Polen nach Deutschland fährt, ist auch dann Steuerschuldner nach dem Tabaksteuergesetz, wenn das gegen ihn geführte ...
„Auf dem Arbeitsmarkt zeigen sich erste Auswirkungen der zuletzt etwas schwächeren konjunkturellen Entwicklung: Die Arbeitslosigkeit ist deswegen – aber auch infolge von Sonderfaktoren – im Mai gestiegen, die ...
Fingiert der Arbeitgeber Kündigungsgründe, um unliebsame Betriebsratsmitglieder aus dem Betrieb zu entfernen, muss er den Betroffenen Entschädigung leisten.
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat es abgelehnt, die Fragen zur Wirksamkeit der Vorstandsvorsitzendenwahl und zur Kündigung von Tarifverträgen in einem Eilverfahren zu klären.
In der betrieblichen Praxis kommt es öfter vor, dass Betriebsratsmitglieder gegenüber ArbN „zu viel aus den Betriebsratsgremien plaudern“. Der Beitrag zeigt auf, wann die Mitglieder des Betriebsrats zu Schweigen ...
Neues IWW-Webinar: So gestalten Sie Eheverträge optimal
Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
KostBRÄG 2025: Gratis-Leitfaden zum neuen Übergangsrecht
Die Übergangsregelungen im neuen KostBRÄG sorgen für Probleme in der Praxis: Für welche Mandate gilt das alte, für welche das neue Gebührenrecht? Die neue Sonderausgabe von RVG professionell schafft Klarheit! Sie erhalten eine praktische Anleitung mit direkt nutzbaren Berechnungsbeispielen.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Ein ArbN kann gegenüber seinem ArbG nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO einen Anspruch auf Auskunftserteilung seiner personenbezogenen Leistungs- und Verhaltensdaten geltend machen. In einer Güter- und Interessenabwägung ist festzustellen, ob dem Auskunftsanspruch überwiegende berechtigte Interessen des ArbG oder eines Dritten, wie zum Beispiel bei Geheimhaltung, entgegenstehen. Dieses gilt auch für den Anspruch des ArbN auf Erteilung einer Kopie der vom ArbG verarbeiteten personenbezogenen
Beschäftigtendaten.