Homeoffice eröffnet in den Wochen der Coronakrise für etliche Unternehmen Möglichkeiten, die Beschäftigung selbst unter Quarantäne sicherstellen zu können. Dennoch: Es besteht weder ein Rechtsanspruch seitens der Arbeitnehmer, noch kann der Arbeitgeber Homeoffice erzwingen. Lesen Sie umfassend, was Sie sicherstellen müssen, bevor Sie einen Mitarbeiter in die Heimarbeit schicken.
Der ArbG hat zwar keine allgemeine Pflicht, die Vermögensinteressen des ArbN wahrzunehmen. Erteilt er jedoch Auskünfte, ohne hierzu verpflichtet zu sein, müssen diese richtig, eindeutig und vollständig sein.
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten, von zuhause aus zu arbeiten. Was ist, wenn im häuslichen Umfeld ein Unfall passiert? Wann ist es ein Arbeitsunfall und wann nicht?
Aus Infektionsschutzgründen planen viele Unternehmen derzeit, Beschäftigte ins Home-Office zu schicken, oder haben dies bereits getan. Nicht überall wird es jedoch fest eingerichtete Telearbeitsplätze geben. Wenn vorhanden, ist das heimische Arbeitszimmer mit Schreibtisch und Bürostuhl der beste Platz zum Arbeiten. Aber auch wenn der heimische Küchentisch als Lösung herhalten muss, können Beschäftigte die Arbeit sicher und entspannt gestalten.
Die Bundesregierung hat ein Schutzschild gegen wirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus inkraft gesetzt. Firmen und Betriebe sollen damit ihre Liquidität sichern können. CE Chef easy erläutert die Details zum ...
Hat der schwerbehinderte Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits einen Bescheid über seine Schwerbehinderteneigenschaft erhalten oder wenigstens rechtzeitig einen entsprechenden Antrag gestellt, ...
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Soweit kein Arbeitsverhältnis vereinbart ist, gelten Besonderheiten für Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, ohne dass es sich um eine Berufsausbildung im Sinne dieses Gesetzes handelt. Das LAG Baden-Württemberg hat nun entschieden, wer dem § 26 BBiG unterfällt.