Zunehmend werden ArbG-Vertreter zu „Folgeproblemen“ zum Thema Corona befragt. Oft stellt sich die Frage, ob der ArbG gegenüber einer Kundin über die Impfung der ArbN Auskunft geben muss bzw. wie man reagieren ...
Ist das Führen eines KFZ zwar nicht die alleinige, jedoch eine wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag, stellt die alkoholbedingte Entziehung der Fahrerlaubnis einen an sich geeigneten Grund für eine ...
Führt der ArbG für den einzelnen ArbN ein Arbeitszeitkonto und weist er vorbehaltlos eine bestimmte Anzahl von Guthabenstunden aus, stellt er damit den Saldo des Kontos streitlos. Will der ArbG im Nachhinein den sich aus dem Arbeitszeitkonto zugunsten des ArbN ergebenden Saldo erheblich bestreiten, obliegt es ihm ausgehend von einer gestuften Darlegungslast, im Einzelnen darzulegen, aufgrund welcher Umstände der ausgewiesene Saldo unzutreffend sei oder sich bis zur vereinbarten Schließung des Arbeitszeitkontos ...
Der allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch dient nur der Verwirklichung des Beschäftigungsinteresses des Arbeitnehmers. Er begründet keine Arbeitspflicht.
Die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ohne vorherige Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes begründet die Vermutung i.S.v. § 22 AGG, dass er wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden ...
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Vergütungsvereinbarungen: jetzt prüfen und optimieren
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt: Viele Vergütungsvereinbarungen sind im Streitfall angreifbar. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, woran sie typischerweise scheitern und wie Sie diese rechtssicher gestalten. Mit direkt nutzbaren Formulierungen für Ihre Kanzlei.
„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen kräftig ab. Die Beschäftigung und der Stellenbestand wachsen und liegen wieder über ihrem jeweiligen Vorkrisenniveau, gleichzeitig sinkt die Zahl der Kurzarbeiter deutlich.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.