Ein ArbG darf in seinem künstlerischen Betrieb (Musicaltheater) ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zu Überstunden und zum Prozessrecht.
Eine Infektion mit dem Coronavirus muss für die Anerkennung von COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nachgewiesen sein. Daher sollte die berufsbedingte Coronainfektion mit einem PCR-Test dokumentiert sein.
Das LAG Düsseldorf hat es dem Schuldner eines arbeitsgerichtlichen Urteils leichter gemacht, wenn er sich mit der Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher Einwendungen gemäß § 767 Abs. 2 ZPO, § 769 ZPO gegen die Vollstreckung wehren will.
Wenn ein Tarifvertrag zur Altersversorgung aus dem Jahr 2008 einen Anspruch der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung sowie Zusatzleistungen des Arbeitgebers zum umgewandelten Entgelt regelt, können die Arbeitnehmer wegen ...
Ein Arbeitgeber darf in einem Musicalaufführungsbetrieb ein „2G-Modell“ durchsetzen und einer Darstellerin, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügt, noch vor Vertragsbeginn kündigen. So entschied es das ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Vergütungsvereinbarungen: jetzt prüfen und optimieren
Die aktuelle BGH-Rechtsprechung zeigt: Viele Vergütungsvereinbarungen sind im Streitfall angreifbar. Die Sonderausgabe von AK Anwalt und Kanzlei zeigt Ihnen, woran sie typischerweise scheitern und wie Sie diese rechtssicher gestalten. Mit direkt nutzbaren Formulierungen für Ihre Kanzlei.
Viele kleine Kommunen erfüllen aufgrund ihrer Größe nicht die Amtsfreiheit (hier § 125 Abs. 4 S. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern). Sie gehören daher zusammen mit anderen Kommunen einem Amt an. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hatte zu entscheiden, wie die zur Anwendbarkeit des KSchG erforderliche Anzahl der ArbN in derartigen Fällen zu berechnen ist.