Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Das ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der ArbG den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB dar, auch wenn dies dazu führt, dass dem ArbN weder eine ...
Ein ArbN, der zusammen mit Kollegen über Arbeitsleistungen täuscht, begeht eine schwere Pflichtverletzung. Gleichwohl kann im Einzelfall eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig sein.
Ein Aufhebungsvertrag kommt ungeachtet des in der Vertragsabschlussphase eingetretenen Todes des ArbN auch zustande, wenn der ArbG das Angebot des ArbN vor dessen Tod bereits erhalten hat, es aber erst nach dem Tod des ArbN annimmt. Allerdings verlieren die Erben des ArbN infolge dessen Todes den Anspruch auf die Abfindung, weil der ArbN bereits zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Aufhebungsvertrags die von ihm geschuldete Leistung (Aufgabe des Arbeitsplatzes) nicht mehr erbringen konnte und daher auch der ...
Was gilt nach der DSGVO hinsichtlich personenbezogener Daten verstorbener Mitarbeiter? Diese Frage stellen sich häufig ArbG, wenn z. B. der ArbN unerwartet verstirbt und Dritte um Auskunft über den Verstorbenen ...
Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, das nach einer Hochschulbestimmung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme eines Studiums ist, haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung