21.10.2019 · Fachbeitrag aus RVGprof · Angelegenheit
Bekanntlich kann nach § 15 Abs. 2 RVG der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Gerade in urheberrechtlichen Sachen spielt diese Tatsache für Rechtsanwälte eine bedeutende wirtschaftliche Rolle, wenn z. B. bei Lizenzverstößen mehrfach abgemahnt wird. Kann hier auch nur einmal oder mehrfach abgerechnet werden? Der BGH hat sich jetzt erneut zu dieser Frage geäußert.
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22.12.2020 · Nachricht aus RVGprof · Mandatsverhältnis
Ein Rechtsanwalt kann unter dem Gesichtspunkt „Interessenwegfall“ seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten verlieren. Das ist der Fall, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der Kündigung keine Kündigungsandrohung unter Verdeutlichung der Folgen zukommen lässt. Das ist das Fazit des LG Bremen (29.5.20, 4 S 102/19, Abruf-Nr. 218379 ). Das Gericht hat die Revision zum BGH wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache ...
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03.09.2019 · Fachbeitrag aus FMP · Kostenrecht
Hat ein Wettbewerbsverband selbst eine Abmahnung ausgesprochen und bittet der Abgemahnte darum, diese Abmahnung weiter zu erläutern, sind die Kosten nicht erstattungsfähig, die dem Verband für ein daraufhin
erfolgtes anwaltliches Erläuterungsschreiben entstanden sind. Voraussetzung: Diese Erläuterung war gegenüber der Beurteilung zum Zeitpunkt der
Abmahnung mit keiner zusätzlichen Schwierigkeit verbunden, die die Hinzuziehung eines Anwalts erforderte.
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11.02.2019 · Fachbeitrag aus RVGprof · Arbeitsrecht
Zwar kann das Gericht bei einem Abmahnrechtsstreit den Streitwert nach freiem Ermessen bestimmen. Werden allerdings mehrere Abmahnungen angegriffen, ist der Wert auf einen Vierteljahresverdienst (brutto) gedeckelt (LAG Berlin-Brandenburg 14.12.18, 17 Ta (Kost) 6137/18, Abruf-Nr. 206552 ). Anwälte sollten dabei aber darauf achten, wie Gerichte den Gesamtwert gewichten.
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05.03.2020 · Fachbeitrag aus FMP · Parkgebühren
Immer mehr Supermärkte untersagen längeres Parken und versehen Verstöße mit „Vertragsstrafen“. Die klassische Ausrede des so in Anspruch genommenen Fahrzeughalters lautet zwar häufig: „Ich bin nicht gefahren“. Der BGH hat aber nun geklärt, wie mit diesem Argument umzugehen ist.
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