06.03.2025 · Fachbeitrag · Ordentliche Kündigung
Kündigung wegen bedrohlichem Facebook-Post
Auch ein Beitrag mit einer Fotomontage in einer privaten Facebook-Gruppe kann für einen ArbN zu einer ordentlichen Kündigung führen, wenn er als Bedrohung von Kollegen angesehen wird und zugleich eine konkrete und nachhaltige Störung des Betriebsfriedens ist.
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