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  • · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Streitwert bei mehreren Abmahnungen beachten

    | Zwar kann das Gericht bei einem Abmahnrechtsstreit den Streitwert nach freiem Ermessen bestimmen. Werden allerdings mehrere Abmahnungen angegriffen, ist der Wert auf einen Vierteljahresverdienst (brutto) gedeckelt (LAG Berlin-Brandenburg 14.12.18, 17 Ta (Kost) 6137/18, Abruf-Nr. 206552 ). Anwälte sollten dabei aber darauf achten, wie Gerichte den Gesamtwert gewichten. |

     

    Das LAG hatte entschieden: Stellt eine einzige Abmahnung den Streitgegenstand dar, ist regelmäßig ein Wert in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes festzusetzen. Da eine Bestandsschutzstreitigkeit mit einem Vierteljahresverdienst zu bewerten ist (§ 42 Abs. 2 GKG) und einem Abmahnstreit weniger Bedeutung zukommt, ist entsprechend zu reduzieren. Werden mehrere Abmahnungen angegriffen, ist jede von ihnen einzeln zu bewerten, allerdings darf insgesamt ein Vierteljahresverdienst nicht überschritten werden. Denn wertend betrachtet wird der Wert einer Bestandsstreitigkeit nicht überstiegen. Damit orientiert sich das LAG am aktuellen Streitwertkatalog in der Fassung vom 9.2.18. Insoweit spielt es auch keine Rolle, dass in eigenständigen Verfahren jeweils eine angegriffene Abmahnung zu einem Wert von einem Bruttomonatsverdienst geführt hätte.

     

    PRAXISTIPP | Anwälte sollten Folgendes beachten: Es gilt zwar ein maximaler Streitwert, wenn mehrere Abmahnungen gegenständlich sind. Dabei wird aber nicht starr pro Abmahnung ein Bruttomonatsverdienst angesetzt, sodass bei drei Abmahnungen „Schluss“ ist. Manche Gerichte stufen auch ab (z. B. LAG Sachsen-Anhalt 25.1.13, 1 Ta 169/12; erste Abmahnung ein Bruttomonatsverdienst; jede weitere zusätzlich mit 1/3-Bruttomonatsverdienst). Genau das muss der Anwalt allerdings nicht hinnehmen und kann zumindest versuchen, mit erhöhtem Arbeitsaufwand oder schwieriger Materie zu argumentieren, sofern dies der Fall war, etwa wenn die Abmahnungen individuell verschiedene Sachverhalte betrafen. Ist dies schlüssig vorgetragen, kann das Gericht dem nach freiem Ermessen auch folgen.