19.12.2022 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Auch im Jahr 2022 hatten die Arbeitsgerichte gut zu tun. Von AGB bis
Urlaub zeigt Ihnen AA Arbeitsrecht aktiv die wichtigsten Entscheidungen ab Mitte des Jahres 2021 und im Jahr 2022 im gewohnten Kurzüberblick auf.
28.11.2022 · Nachricht · IWW-Webinar am 8.12.22
Die Praxisprobleme bei der beA-Nutzung werden immer noch nicht weniger: Mit den beA-Updates auf die Versionen 3.15 und 3.16 gibt es weitere Funktionen und Änderungen. Die Rechtsprechung im ersten Jahr der aktiven ...
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22.11.2022 · Nachricht ·
Rechtsweg
Kommen für den Streitgegenstand einer Klage mehrere Anspruchsgrundlagen in Betracht, die unterschiedlichen Rechtswegen zugeordnet sind, ist das angerufene Gericht zur Entscheidung unter allen in Betracht kommenden ...
07.11.2022 · Nachricht · Prozessrecht
Die Berufung startet mit einer Beschwer von 717,31 EUR nebst Zinsen. Das Berufungsgericht hat den Kläger in einem Hinweis- und Beweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die Berufung hinsichtlich eines Teilbetrags von 119,57 EUR von vorneherein unbegründet sei. Der Kläger hat daraufhin seine Berufung in dieser Höhe zurückgenommen. Nach einem erneuten Hinweis, dass infolge der teilweisen Berufungsrücknahme die Berufungssumme nicht mehr erreicht sei, hat das Berufungsgericht die Berufung im Beschlusswege als ...
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26.10.2022 · Nachricht · Prozessrecht
Ein immer wieder hochkochendes Problem in der Praxis ist der Umfang der Berufungsbegründung. Hier ist es erforderlich, sich mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung auseinanderzusetzen. Formelhafte ...
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26.10.2022 · Fachbeitrag ·
Kündigungsschutzprozess
Oft folgen im Kündigungsschutzprozess nach dem eigentlichen Kündigungsschutzantrag die Worte „sondern fortbesteht“. Dieser Fortsetzungsantrag wird gerne als „Wurmfortsetzungsantrag“ bezeichnet.
17.10.2022 · Nachricht ·
Gebührenstreitwert
Werden in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren eine außerordentliche Kündigung und eine zeitlich nachfolgende, gesondert ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung angegriffen, ist der Gebührenstreitwert jedenfalls dann insgesamt nur nach dem Vierteljahresentgelt zu bemessen, wenn beide Kündigungen auf dieselben Gründe gestützt werden.