Stellen sich in einem Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen kartellrechtliche Vorfragen i.S.v. § 87 Satz 2 GWB und kann der Rechtsstreit ohne Beantwortung dieser Fragen nicht entschieden werden, sind die Gerichte für Arbeitssachen für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht (mehr) zuständig. Vielmehr sind die bei den ordentlichen Gerichten gebildeten Kartellspruchkörper ausschließlich zuständig.
Sie kennen das: Die Zeit ist knapp, der Fristablauf droht. Schnell einen Antrag auf Fristverlängerung an das Gericht geschickt und alles ist gut? Nicht immer! Denn wenn das Gericht den Antrag ablehnt, ist die Frist ...
Ein Rechtsanwalt behält auch nach der Kündigung des Anwaltsvertrags durch den Mandanten seinen Vergütungsanspruch. Dies gelte auch, wenn der Anwalt vorher selbst aus nachvollziehbaren Gründen die Niederlegung des ...
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Einige prominente Skandale und die Schlüsselrolle von Banken und Versicherungen in der Finanzkrise haben das Ansehen dieser Institutionen und das Vertrauen der Bürger in sie teilweise stark erschüttert. Statt die Branche transparent und verständlich darzustellen, wirkt ihre Kommunikation oftmals bürokratisch, unglaubwürdig oder gar zynisch. Höchste Zeit also, die Relevanz von Banken und Versicherungen für Wirtschaft und Gesellschaft überzeugend und sympathisch zu kommunizieren – und so das Vertrauen der ...